AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Die Comfort M.B.C. GmbH, nachfolgend „ProOffice Business Center“ genannt, wendet die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf sämtliche Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse an. Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind neben dem unterzeichneten Vertrag auch diese AGB, die jeweils gültige Service-Preisliste sowie die aktuelle Hausordnung des ProOffice Business Center.

Die ProOffice Business Center behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt. Sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website www.prooffice-bc.de einsehbar.

 

§ 2 Dieser Vertrag

 

1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag stellt eine Nutzungsüberlassung im Sinne eines Beherbergungsvertrages dar, wie er aus dem Hotelgewerbe bekannt ist. Die ProOffice Business Center ermöglicht dem Kunden die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb eines ihrer Bürogebäude („Office Center“) und erbringt darüber hinaus zusätzliche Serviceleistungen, die nach Bedarf beauftragt werden können. Diese Leistungen unterliegen ebenfalls den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden steht in einer untergeordneten Position zu allen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der ProOffice Business Center und dem Eigentümer oder Hauptvermieter des jeweiligen Gebäudes.

 

2. Vertragsparteien

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der ProOffice Business Center sowie die angemieteten Räumlichkeiten ausschließlich unter dem im Vertrag angegebenen Firmennamen oder unter einem zuvor ausdrücklich mit der ProOffice Business Center abgestimmten Namen zu nutzen.
Es ist nicht gestattet, dieselben Räumlichkeiten, Arbeitsplätze oder sonstigen Dienstleistungen mit identischen Personen, jedoch unter einer abweichenden Firmierung oder Bezeichnung zu nutzen.

 

3. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Dauer

Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem im unterzeichneten Vertrag angegebenen Datum und erstreckt sich über die dort vereinbarte Dauer. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Für die Berechnung sämtlicher Laufzeiten gilt stets der letzte Kalendertag des Monats als maßgeblicher Endtermin.

 

Wird der im Vertrag vereinbarte Beginn der Nutzung aufgrund nach Vertragsabschluss eingetretener Umstände verschoben, ist der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung befreit.

Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzögerung oder entgangenem Gewinn, sind gegenüber der ProOffice Business Center ausgeschlossen.

Verzögert sich die Übergabe um mehr als drei Monate, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.

 

4. Kündigung und Pflichten bei Vertragsende

4.1 Form und Frist der Kündigung

Kündigungen müssen schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen und dem jeweils anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist bis spätestens zum Monatsende zugehen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs, nicht der Versand maßgeblich.

 

4.2  Außerordentliche Kündigung durch die ProOffice Business Center

Die ProOffice Business Center ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei:

 

        Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen

        Nichtleistung der vereinbarten Sicherheitsleistung bis zum Vertragsbeginn

        Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB

        sitten-, straf- oder ordnungswidrigem Geschäftsgegenstand oder Verhalten innerhalb des Gebäudes

        Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Beantragung eines gerichtlichen Vergleichs

        Verstößen gegen Konkurrenzschutzklauseln

        grober Verletzung von Treue- oder Nebenpflichten

 

4.3  Folgen einer fristlosen Kündigung

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist die ProOffice Business Center berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Gebäude sowie zu den gemieteten Räumlichkeiten zu verweigern. Dies gilt auch für reguläre Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfrist entsprechend.

Wird der Vertrag fristlos gekündigt, gelten folgende Schadensersatzregelungen:

 

        Bei befristeten Verträgen werden die bis zum regulären Vertragsende noch ausstehenden Monatsvergütungen als Schadensersatz sofort fällig.

        Bei unbefristeten Verträgen wird pauschal ein Schadensersatz in Höhe von drei Monatsvergütungen angesetzt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche der ProOffice Business Center bleiben unberührt.

 

4.4  Rückgabe und Räumungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die angemieteten Räumlichkeiten bei Vertragsende – unabhängig davon, ob durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung – rechtzeitig zu räumen und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden.
Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, behält sich die ProOffice Business Center vor, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei Monatsvergütungen zu berechnen. Auch hier bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

 

4.5  Sonderregelung bei Büroanmietung

Im Fall einer fristlosen Kündigung eines angemieteten Büroraums ist die ProOffice Business Center berechtigt, die Räumlichkeiten auf Kosten des Kunden zu räumen und anderweitig zu verwenden, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Kalendertagen nach Zugang der Kündigung räumt.
Der Zugang zur Büroanlage wird in diesem Fall verweigert; ein einmaliger Zugang zur Räumung kann gestattet werden. Das gesetzliche Vermieterpfandrecht findet Anwendung.

 

4.6  Pflichten bei vorzeitiger Rückgabe

Gibt der Kunde die Räumlichkeiten vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zurück, bleiben alle vertraglichen Pflichten bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende bestehen.

 

4.7  Nachlaufregelung bei Vertragsende

Nach Beendigung des Vertrages bzw. dem Auszug des Kunden behält sich die ProOffice Business Center das Recht vor, für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ein „Virtual Office“ (Postadresse) einzurichten, sofern der Kunde keinen Nachweis über eine Änderung seiner Geschäftsadresse erbringt oder weiterhin regelmäßig Postsendungen für ihn eingehen.
Für diese Dienstleistung wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 199,- EUR zzgl. MwSt. berechnet.

Während dieses Zeitraums nimmt die ProOffice Business Center eingehende Postsendungen – einschließlich förmlicher Zustellungen und Einschreiben – lediglich passiv entgegen. Es erfolgt keine Bearbeitung, Weiterleitung oder Benachrichtigung an den Kunden über den Eingang von Post.
Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Sendungen eigenständig und regelmäßig persönlich abzuholen.
Eine Haftung für Verlust, verspätete Abholung oder Nichtannahme von Post wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

5. Sonstiges

5.1 Standortänderung und Bürozuweisung

Die ProOffice Business Center behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen in einem anderen Business Center zu erbringen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, sofern die Leistungen im vertraglich genannten Business Center nicht mehr erbracht werden können.

 

Darüber hinaus ist die ProOffice Business Center berechtigt, dem Kunden jederzeit ein anderes Büro vergleichbarer Größe innerhalb desselben Business Centers zuzuweisen. Der Kunde wird über eine solche Zuweisung rechtzeitig informiert.

Der Kunde verzichtet im Falle einer außerordentlichen Kündigung nach dieser Regelung auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der ProOffice Business Center.

 

5.2 Datenweitergabe an Auskunfteien

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die ProOffice Business Center im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene Daten über vertragswidriges oder betrügerisches Verhalten an Wirtschaftsauskunfteien – insbesondere die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, sowie die jeweils zuständige Creditreform-Gesellschaft – übermittelt.

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

§ 3 Rechte und Pflichten

 

3.1 Mitarbeiterbindung

Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter der ProOffice Business Center abzuwerben, durch Dritte abwerben zu lassen oder selbst einzustellen.

Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen des zuletzt an den betreffenden Mitarbeiter gezahlten Bruttomonatsgehalts an die ProOffice Business Center.

 

3.2 Zutritt zu den Mieträumen durch die ProOffice Business Center

Die ProOffice Business Center behält sich das Recht vor, die vom Kunden genutzten Räumlichkeiten in folgenden Fällen jederzeit zu betreten:

 

        bei eingetretenen Notfällen oder drohender Gefahr

        zur Kontrolle des Zustands der vermieteten Räume

        zur Prüfung technischer Anlagen (z. B. Brandmelder)

        zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus anderen wichtigen Gründen

 

Im Falle einer Kündigung des Vertrages gewährt der Kunde der ProOffice Business Center nach vorheriger Ankündigung und während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Räumlichkeiten zum Zweck der Weitervermietung.
Darüber hinaus erteilt der Kunde dem von der ProOffice Business Center beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis, die Räume zu betreten und Reinigungsarbeiten durchzuführen.

 

§ 4 Nutzung der Geschäftsadresse und Mieträume

 

Die angemieteten Büroräumlichkeiten dürfen ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Eine Nutzung als Laden- oder Geschäftslokal ist untersagt. Ebenso ist eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der ProOffice Business Center nicht gestattet.

 

Die Nutzung der Geschäftsadresse ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der ProOffice Business Center zulässig. Die Verwendung des Namens „ProOffice Business Center“, „ProOffice“ oder „ProOffice Business Center“ in Adressangaben, Impressen oder sonstigen Geschäftsdokumenten des Kunden ist ausdrücklich untersagt.

 

Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Geschäftsadresse, insbesondere in Bezug auf gewerbe-, register-, standes-, wettbewerbs- und steuerrechtliche Anforderungen. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter, die sich aus der Nutzung ergeben können.


Die ProOffice Business Center übernimmt keine Gewähr für den mit der Nutzung der Adresse beabsichtigten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg.

 

Die Verwendung der Geschäftsadresse für behördliche oder registerrechtliche Zwecke (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag oder steuerliche Anmeldung) ist nur zulässig, wenn das Vertragsverhältnis den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsadresse entspricht.
Die ProOffice Business Center ist berechtigt, entsprechende Nachweise oder Genehmigungen anzufordern. Eine Nutzung zu täuschenden, rechtswidrigen oder lediglich vorgeschobenen Zwecken ist untersagt.

 

Vor Einzug in die angemieteten Räumlichkeiten ist der Kunde verpflichtet, eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die durch seinen Geschäftsbetrieb oder durch seine Mitarbeiter verursacht werden. Die Versicherung muss zudem Schäden an eingebrachten Gegenständen sowie an Büro- und Technikräumen abdecken. Auf Anforderung der ProOffice Business Center hat der Kunde den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.

 

§ 5 Haftung der ProOffice Business Center

 

Die ProOffice Business Center haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seitens der ProOffice Business Center, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, der durch die für die ProOffice Business Center bestehende Betriebshaftpflichtversicherung im jeweiligen Schadensfall abgedeckt ist. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Darüber hinaus übernimmt die ProOffice Business Center keine Haftung für Schäden oder Nachteile infolge von:

 

      Unterbrechungen der Leistungserbringung aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Streik, Aussperrung, höherer Gewalt oder technischer Störungen, auf die die ProOffice Business Center keinen Einfluss hat;

    Übermittlungsfehlern oder -verzögerungen, die durch Missverständnisse zwischen Personen oder durch Dritte wie Postdienste, Telekommunikationsanbieter oder digitale Übertragungsdienste verursacht wurden;

        Fehlern in mündlich oder telefonisch übermittelten Aufträgen oder Mitteilungen, insbesondere wenn diese auf Informationen Dritter (z. B. Kunden des Auftraggebers) beruhen;

        Unterlassungen bei Änderungen, Prüfungen, Wartungen, Beratungen oder Bewertungen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgen;

        entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden.

 

Der Kunde ist verpflichtet, der ProOffice Business Center jeden Schaden, für den er eine Haftung geltend machen möchte, unverzüglich nach dessen Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

Ansprüche des Kunden verfallen, wenn sie nicht spätestens innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Schaden und möglicher Verantwortlichkeit schriftlich geltend gemacht werden, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

 

§ 6 Persönliche Haftung des Kunden

 

Der Kunde haftet unbeschränkt für sämtliche Verpflichtungen aus dem von ihm unterzeichneten Vertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wird der Vertrag durch eine juristische Person abgeschlossen (z. B. GmbH, UG, AG), so haftet zusätzlich der unterzeichnende Vertreter persönlich für die vollständige und fristgerechte Erfüllung aller Pflichten gegenüber der ProOffice Business Center.

Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Veräußerung seines Geschäftsbetriebs ist ein Übergang des Vertragsverhältnisses auf den Rechtsnachfolger nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ProOffice Business Center zulässig. Ein automatischer Übergang dieses Vertrages ist ausgeschlossen. Sofern keine ausdrückliche Übergangsvereinbarung getroffen wurde, bleibt die persönliche Haftung des ursprünglichen Kunden in vollem Umfang bestehen.

Der Kunde haftet darüber hinaus für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder durch Personen in seinem Einflussbereich – wie Angehörige, Mitarbeiter, Lieferanten oder Handwerker – vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.

Solche Schäden sind der ProOffice Business Center unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 7 Kosten

 

1. Versand von Rechnungen

Die ProOffice Business Center stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung in elektronischer Form per E-Mail zur Verfügung, sofern dies den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften entspricht.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine postalische Zusendung erfolgen. Hierfür wird eine Bearbeitungs- und Versandpauschale in Höhe von EUR 5,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Rechnung erhoben.

 

2. Fensterreinigung

Die Reinigung der Fensterflächen – innen und außen – sowie gegebenenfalls vorhandener Glasflächen (z. B. Glasschwerter) ist nicht in der vertraglich vereinbarten Monatspauschale enthalten.
Die Kosten werden nach Durchführung durch eine vom Eigentümer des Gebäudes beauftragte Fachfirma anteilig auf den Kunden umgelegt. Der Preis beträgt EUR 9,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Fenster.

 

3. Verzugszinsen und Rücklastschriftgebühren

Bei Zahlungsverzug ist die ProOffice Business Center berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Bei Rückbelastungen, Rücklastschriften, abgelehnten Zahlungen oder ungedeckten Schecks erhebt die ProOffice Business Center eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Vorgang.

 

4. Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Verweigert der Kunde entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und begleicht fällige Rechnungen stattdessen per Überweisung, behält sich die ProOffice Business Center das Recht vor, hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Vorgang zu erheben.

 

§ 8 Sicherheitsleistung

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss unverzüglich eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Diese beträgt je nach Produkt das Ein- bis Dreifache der vereinbarten monatlichen Netto-Servicevergütung. Die genaue Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

Die Sicherheitsleistung wird von der ProOffice Business Center zinslos verwaltet und dient als Sicherheit für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis – unabhängig vom Rechtsgrund.

Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Sicherheitsleistung ist die ProOffice Business Center berechtigt, die Erbringung der Leistungen oder den Zugang zu den Büroräumlichkeiten zu verweigern.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Sicherheitsleistung nur auf schriftliche Anforderung des Kunden zurückgezahlt, sofern alle offenen Forderungen der ProOffice Business Center beglichen sind.

Hierzu zählen insbesondere die Servicevergütung, Instandsetzungs- und Reinigungskosten sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gegen den Kunden angefallen sind.

Die ProOffice Business Center behält sich vor, eine nachträgliche Erhöhung der Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn:

        die offenen Forderungen den bisher hinterlegten Betrag übersteigen, oder

        der Kunde wiederholt fällige Zahlungen nicht termingerecht leistet.

 

§ 9 Rechtsnachfolge

 

Im Falle des Todes des Kunden oder bei sonstiger Gesamtrechtsnachfolge tritt der jeweilige Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag ein.

Der Vertrag bleibt auch bei Rechtsformänderungen, Umstrukturierungen oder Inhaberwechseln auf Seiten der ProOffice Business Center uneingeschränkt wirksam und unberührt.

 

§ 10 Energiekostenpauschale

 

ProOffice Business Center behält sich vor, bei erheblich steigenden Energiekosten auch die anfallenden Kosten von Drittdienstleistern, die an ProOffice Business Center weitergegeben werden, anteilig an den Kunden weiterzugeben. Die Information über zusätzliche Kosten wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

 

§ 11 Umsatzsteuer

 

Die ProOffice Business Center hat auf die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 12 a) UStG für die Vermietung der überlassenen Räume verzichtet (sog. Umsatzsteueroption). Der Kunde ist verpflichtet, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Anwendung der Umsatzsteueroption gemäß § 9 Abs. 2 UStG nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. In diesem Zusammenhang vereinbaren die Parteien Folgendes:

 

Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des UStG ist und die Leistungen der ProOffice Business Center ausschließlich für unternehmerische Zwecke nutzt.

 

Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Räume nur für Umsätze zu verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.

 

Der Kunde informiert die ProOffice Business Center unverzüglich und unaufgefordert, wenn die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

 

Der Kunde stellt der ProOffice Business Center auf Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die zur Erfüllung der Nachweispflichten gemäß § 9 Abs. 2 UStG erforderlich sind.

 

Sollte der Kunde gegen die oben genannten Verpflichtungen verstoßen, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Nachteile, insbesondere für Steuernachforderungen oder sonstige Zahlungsverpflichtungen der ProOffice Business Center gegenüber dem Vermieter (Eigentümer des Gebäudes).

 

Die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem entweder eine Steuerfestsetzung auf Grundlage von § 15a UStG gegenüber der ProOffice Business Center erfolgt oder der Vermieter entsprechende Ansprüche gegen die ProOffice Business Center geltend macht – je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.

 

§ 12 Schriftformerfordernis

 

Alle Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien – einschließlich Ergänzungen, Änderungen, Streichungen oder Kündigungen des Vertrags – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von der ProOffice Business Center ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

§ 13 Salvatorische Klausel / Vertragssprache

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich Informationszwecken und sind nicht rechtsverbindlich.

 

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag ist dasjenige Büro- bzw. Servicecenter der ProOffice Business Center, in dem die vertraglichen Leistungen erbracht werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf, Deutschland. Es gilt deutsches Recht.